Die Entscheidung zum Bürgerbegehren aus Sicht der FDP

Stephan Wiese / Quelle: www.monheim.de/ratstv

Mit einem Zitat von Walter Scheel leitet FDP Ratsmitglied Stephan Wiese seine Wortmeldung zur Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“ ein.

Wiese hält damit allen Beteiligten an den öffentlichen Debatten, aber auch der Verwaltung den Spiegel vor.

Die Freien Demokraten bemängeln, dass seit September bis heute nicht alle nötigen Informationen vorliegen. Auf dieser Basis ist keine Abwägung möglich, was das Richtige ist. “Es wurde deutlich, dass die Mehrheitsfraktion mehr weiß, als den Oppositionsparteien zugestanden wird.“ so Wiese. Dass dies auch in der Öffentlichkeit so gesehen wird, beweist  die große Anzahl an Unterstützenden, die weit über die Anzahl der direkt Betroffenen am Schulzentrum hinausgeht.

Um die verhärteten Fronten aufzuweichen, haben die Freien Demokraten vorgeschlagen, einen Ratsbürgerentscheid zu initiieren. „Die Menschen haben gezeigt, dass sie an dieser Entscheidung mitwirken möchten.“ unterstreicht Wiese. Die Verwaltung hätte auf diesem Weg die Möglichkeit bekommen alle Aspekte der getroffenen Entscheidung offenzulegen und sie populär zu machen. Das vorliegende Begehren kann nicht rein aus formalen Gründen wegdiskutiert werden. Es bedarf hier einer von der Öffentlichkeit getragenen Entscheidung. „Damit können wir auch die Menschen abholen, die wir eventuell verloren haben“ wirbt Wiese bei der Mehrheitsfraktion.

Zuspruch fand der Vorschlag insbesondere bei der Fraktion der Grünen. Bürgermeister Zimmermann sieht in diesem Vorschlag das Scheitern der wehrhaften Demokratie. Am Ende der mehr als dreieinhalbstündigen Debatte überstimmen Bürgermeister und Mehrheitsfraktion die übrigen Parteien und erklären das Bürgerbegehren für ungültig.

„Es ist schade, dass sich Peto und Bürgermeister mittlerweile nicht mal mehr auf konstruktive Vorschläge anderer Parteien einlassen.“ kommentiert der FDP Vorsitzende Eduard Mayer im Anschluss an die Sitzung.