Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht – FDP: Sieg für die kommunale Demokratie

Pressemitteilung

Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl.Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie.Auch in Monheim am Rhein hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung des Stadtrates verzerrt.

Dazu erklärt Eduard Mayer, Vorsitzender des Stadtverbands Monheim am Rhein:

„Das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht – auf Kosten der Wählerinnen und Wähler.

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hat – und damit gegen die Verfassung verstößt. Das ist ein herber Rückschlag für die Regierungsparteien, aber ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems.

Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Die FDP wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.

„Für Monheim am Rhein heißt das ganz konkret, dass weiterhin jede Stimme für die Freien Demokraten eine wichtige Stimme ist – den Zukunft braucht kluge Entscheidungen. Dafür steht die FDP in Monheim am Rhein.“ ergänzt Martin Brand, Generalsekretär der Monheimer Liberalen.