Anfrage zur bauaufsichtlichen Betätigung der Verwaltungsspitze

Aus einer Presseerklärung des Nachrichtendienstes der Stadt Monheim am Rhein vom 09.08.2024 „Streit um Feuchtigkeitsschaden in einem privaten Mietshaus ruft Wohnungsaufsicht und Presse auf den Plan“, haben wir die Information erhalten, dass die städtische Bauaufsicht im Falle eines privaten Mietobjektes bauaufsichtlich tätig wurde. Gemäß öffentlicher Darstellung wurde die Verwaltung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz-WohnStG) tätig.

Hieraus ergeben sich für uns diverse Fragen zur Tätigkeit der Verwaltung und Verwaltungsspitze.